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Kategorie: Nachrichten
Auf einen Blick: Die wichtigsten Regeln für den Einstieg zu Chorproben  für die Choraktiven 
 
Chorleiter, Sängerinnen und Sänger müssen abstimmen, ob diese Bedingungen überhaupt edrfüllt werden können. 
• Proben sollen nach Möglichkeit im Freien stattfinden • Anwesenheit/Sitzordnung/Ort/Dauer werden dokumentiert und 1 Monat aufbewahrt
• Mund-Nasen-Schutz tragen/Maskenpflicht auf allen Gängen und Toiletten und auf dem Weg zum Probenplatz
• Mindestabstand 3 Meter zwischen Sänger*innen, zur Chorleitung 4 Meter  während der Probe (2 Meter bei Vorhandsein einer Spuckschutzwand zwischen Chor und Chorleitung); außerhalb der Probe gelten die Allgemeinen Kontaktbeschränkungen und Abstandsregeln der jeweils aktuellen Corona-Bekämpfungsverordnung • nicht das Gesicht - insbesondere die Schleimhäute - berühren
• Keine Berührungen, Umarmungen und kein Händeschütteln.
• Geltende Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln einhalten (z.B. Niesetikette) • Notenmappen /Arbeitsmaterial mitbringen und wieder mit nach Hause nehmen. 
Zusätzliche Regelungen für Innen-Proben: • Raum muss nach 30 Minuten für mindestens 15 Minuten gelüftet werden
• Bei Betreten des Proberaums Hände waschen bzw. desinfizieren
• Verbindliche Sitzordnung einhalten • Empfehlung des CV: max. 15 Sänger*innen plus Chorleitung 
 
Bitte unbedingt alle üblichen Abstandsregeln und Hygienevorgaben auch vor und nach der Probe einhalten! 
 
  
 
Choraktiven, die unter einer oder mehreren Vorerkrankungen leiden, wird empfohlen, zuhause zu bleiben. Gleiches gilt, wenn im Haushalt Personen mit einem höheren Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf leben. Bei Krankheitszeichen (z.B. Fieber, trockener Husten, Atemprobleme, Verlust Geschmacks-/Geruchssinn, Halsschmerzen, Gliederschmerzen) ist die Teilnahme untersagt.  
 
Ausführliche weitere Empfehlungen zur Hygienekonzeption der Landesregierung sowie Vorlagen